Verträge mit der IV-Stelle bieten die Möglichkeit, mit dem/der IV-Berater/in eine Wiedereingliederungshilfe zu vereinbaren. Die Beschreibungen und Ziele der angebotenen Leistungen lauten wie folgt:
Aufbauendes Training in der Einrichtung
Diese Massnahme zielt darauf ab, durch Gewöhnung an den Arbeitsprozess und ein gezieltes Training zur Entwicklung der Arbeitsfähigkeit die Wiedereingliederungsfähigkeit in Bezug auf berufliche Massnahmen oder die berufliche Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Coaching
Das Coaching besteht aus einer auf die individuellen Bedürfnisse der versicherten Person ausgerichteten Begleitung und Beratung. Im Falle einer Massnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet es die notwendige Unterstützung, um eine erfolgreiche und dauerhafte Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Ein Coaching wird hauptsächlich bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes, bei Ausbildungen und bei der Stellensuche eingesetzt.
Vermittlungspauschale für eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt
Vermittlung einer Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung, einer Umschulung in einer Einrichtung oder im Rahmen eines Coaching-Mandats zur Stellensuche.
EOR Wiedereingliederung von IV-Rentenbezüger/innen
Die Einrichtung bietet IV-Rentner/innen geeignete Arbeitsplätze in verschiedenen Berufsfeldern an. Einige dieser Mitarbeitenden haben im Laufe der Zeit Voraussetzungen erworben, die eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wahrscheinlich machen. Das Wiedereingliederungsprogramm ist an sie gerichtet und bietet ein strukturiertes Verfahren und spezifische Massnahmen für eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt.